Deutscher Tierschutzbund

Mastkaninchenverordnung in Sicht

29.09.2013
Der Bundesrat über einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Haltung von Mastkaninchen ab. Der Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes begrüßt zwar, dass endlich Mindestanforderungen an die gewerbliche Kaninchenhaltung definiert werden sollen. Den vorliegenden Entwurf lehnt er aber ab, da die Tiere nicht ausreichend vor Gesundheits- und Verhaltensschäden geschützt werden: Die Eckpunkte des Entwurfes sind hinsichtlich Größe und Bodenbeschaffenheit der Haltungseinrichtungen unzureichend. Der Verband begrüßt daher die Änderungsanträge aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Der Bundesrat über einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Haltung von Mastkaninchen ab. Der Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes begrüßt zwar, dass endlich Mindestanforderungen an die gewerbliche Kaninchenhaltung definiert werden sollen. Den vorliegenden Entwurf lehnt er aber ab, da die Tiere nicht ausreichend vor Gesundheits- und Verhaltensschäden geschützt werden: Die  Eckpunkte des Entwurfes sind hinsichtlich Größe und Bodenbeschaffenheit der Haltungseinrichtungen unzureichend. Der Verband begrüßt daher die Änderungsanträge aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

„Wir haben lange Jahre gekämpft, dass es überhaupt Mindestanforderungen an die Haltung von Mastkaninchen gibt. Offenbar will das Bundesministerium noch schnell vor der Wahl aktiv werden. Aber mit dem Vorschlag aus dem Hause Aigner wird das Leid der Tiere nicht nachhaltig beendet. Die Kaninchenmast in Deutschland würde weiter Tierqual in Deutschland bleiben. Daher hoffen wir, dass es noch über den Bundesrat gelingt, Verbesserungen durchzusetzen“, stellt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, klar.

Zwar hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen Abschnitt mit Haltungsbedingungen für Kaninchen für die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet, aber auch nach diesem Vorschlag soll die Käfighaltung weiterhin möglich bleiben: Neben einigen guten Punkten, wie dem Verbot der Einzelhaltung, uneingeschränktem Zugang zu Raufutter und einer Strukturierung der Haltungseinrichtung, bleibt der Entwurf leider in vielen Teilen weit hinter den Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes zurück. Die Käfighaltung wird weiterhin möglich sein, die Platzvorgaben sind zu gering und auch ein Freilauf ist nicht vorgesehen. Das Ausüben arteigenen Verhaltens wird also auch weiterhin stark zurückgedrängt und von artgerechter Haltung bleibt man mit diesem Entwurf auch in Zukunft weit entfernt. „Auch wenn die Bundesländer noch das Schlimmste verhindern können, im Grundsatz bleibt das Tierleid. Daher raten wir weiter zum Verzicht auf Kaninchenfleisch“, fügt Schröder hinzu.

Hintergrund

Rund 41.000 Tonnen Kaninchen-Fleisch werden jedes Jahr in Deutschland verzehrt - Tendenz steigend. Der Großteil des Fleisches wird in Deutschland produziert - 33.000 Tonnen. Insgesamt werden für den deutschen Markt jährlich circa 30 Millionen Tiere geschlachtet, 25 Millionen davon allein in Deutschland.


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