Verstecktes Tierleid im Osternest: Auch gefärbte Eier sollten gekennzeichnet sein!
Bunt gefärbte Eier dürfen in keinem Osternest fehlen – Viele Verbraucher wissen aber nicht, dass sich hinter der Farbschicht oft Eier aus Käfighaltung verbergen. Vorsicht ist auch bei Lebensmitteln wie Eierlikör, Backmischungen, Fertigkuchen und Keksen geboten. Der Grund: Gekochte und verarbeitete Eier sind immer noch von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Der Landesverband Rheinland-Pfalz im Deutschen Tierschutzbund fordert, dass Firmen die Haltungssysteme auch auf allen Fertigprodukten kennzeichnen müssen. Denn nur so kann der Verbraucher Käfigqual sicher erkennen und vermeiden. Solange es keine umfassende Kennzeichnungspflicht gibt, empfiehlt der Verband Tierfreunden, nur gefärbte Eier, die explizit als Eier aus Bio- oder Freilandhaltung gekennzeichnet sind, zu kaufen, oder Eier selbst zu färben. Das macht der Familie Spaß und setzt ein Zeichen für mehr Tierschutz.
Jährlich werden Milliarden Eier aus qualvoller Käfighaltung in Fertigprodukten verarbeitet. In der neuen Käfighaltung, den Kleingruppenkäfigen sind wesentliche Grundbedürfnisse und Verhaltensweisen der Tiere eingeschränkt. Im Vergleich zum herkömmlichen Käfig, in dem die Hühner bisher nur eine ¾ DIN-A4-Seite an Platz hatten, sind es im neuen Käfigsystem nur knapp mehr als ein DIN-A4-Blatt. Die Tiere können jedoch auch hier nicht gleichzeitig ruhen, artgemäß scharren, picken und sandbaden. Führende Wissenschaftler haben bestätigt, dass auch in den Kleingruppenkäfigen kein artgerechtes Verhalten möglich ist.
Eierkennzeichnung
Seit dem 1. Januar 2004 müssen Eier bzw. deren Verpackung im Handel verpflichtend nach dem Haltungssystem, dem Herkunftsland und der Verpackungsstelle gekennzeichnet werden. Eier werden mit einem Code gekennzeichnet, z.B. 1 DE-234572. Die erste Ziffer steht dabei für das Haltungssystem (Ökologische Erzeugung: 0, Freilandhaltung: 1, Bodenhaltung: 2, Käfighaltung: 3), anschließend folgt der Ländercode, der besagt, woher das Ei stammt (z.B. DE für Deutschland). Auf den Ländercode folgt die Identifizierungsnummer, die den Betrieb codiert, und die letzte Ziffer gibt den Stall an, in dem das Ei gelegt wurde.(Fotos: Petra Bork /pixelio.de/Tierschutzbund)
Kontakt
Tierschutzverein Worms
Stadt und Land e.V.
Ludwigslust 2 / 67547 Worms
Tel. 06241 230 66 / Fax 06241 200 15 71
tierheim.worms(at)gmx.de
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