Katzenschutzverordnung der Stadt Worms
20.12.2017
Zum Schutz von freilaufenden Katzen sowie zur Eindämmung des Leids freilebender "Samtpfoten" erlässt die Stadt zum 1. Januar 2018 eine neue Rechtsverordnung. Aufgrund der Änderung des Tierschutzgesetzes (Paragraph 13b) konnte die Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen umgesetzt werden.
Neuerungen 01.01.2023
Die Stadt Worms hat die bestehende Katzenschutzverordnung nachgebessert. Alle Informationen hier und hier.
Wesentliche Änderungen ab 2023:
Nun müssen alle Katzenhalter im Stadtgebiet Worms, deren fortpflanzungsfähige Vierbeiner im Freien unterwegs ist, ihre Tiere kennzeichnen und registrieren lassen.
Seit 1. Januar ist die Sterilisation keine Option mehr, die Tiere müssen kastriert werden.
Den kompletten Verordnungstext finden Sie hier.


Kontakt
Tierschutzverein Worms
Stadt und Land e.V.
Ludwigslust 2 / 67547 Worms
Tel. 06241 230 66 / Fax 06241 200 15 71
tierheim.worms(at)gmx.de
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29.01.2023
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