Deutscher Tierschutzbund

Die Hundesteuersatzung der Stadt Worms finden sie hier

Gemäß §5 der Hundesteuersatzung ist man 6 Monate von der Steuer befreit, wenn man einen Hund aus dem Tierheim Worms übernommen hat (ausgenommen Listenhunde).

Bitte informieren sie sich darüber bei der zuständigen Stelle auf der Stadtverwaltung.

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.

MEHR ERFAHREN