Die Hundesteuersatzung der Stadt Worms finden sie hier
Gemäß §5 der Hundesteuersatzung ist man 6 Monate von der Steuer befreit, wenn man einen Hund aus dem Tierheim Worms übernommen hat (ausgenommen Listenhunde).
Bitte informieren sie sich darüber bei der zuständigen Stelle auf der Stadtverwaltung.
Kontakt
Tierschutzverein Worms
Stadt und Land e.V.
Ludwigslust 2 / 67547 Worms
Tel. 06241 230 66 / Fax 06241 200 15 71
tierheim.worms(at)gmx.de
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