Die Hundesteuersatzung der Stadt Worms finden sie hier
Gemäß §5 der Hundesteuersatzung ist man 6 Monate von der Steuer befreit, wenn man einen Hund aus dem Tierheim Worms übernommen hat (ausgenommen Listenhunde).
Bitte informieren sie sich darüber bei der zuständigen Stelle auf der Stadtverwaltung.
Kontakt
Tierschutzverein Worms
Stadt und Land e.V.
Ludwigslust 2 / 67547 Worms
Tel. 06241 230 66 / Fax 06241 200 15 71
tierheim.worms(at)gmx.de
Aktuelles
17.04.2024
Updates 15.04.2024 - 21.04.2024
Was gibt es Neues? ++ Neu ++ Kaninchen: Kresse und MagnolieKaninchen: Nessel und BaldrianKatzen: JackKatzen: Floki und...
01.04.2024
Ticketspender gesucht für Sarajevo-Hunde
Ticketspender gesucht für Sarajevo-Hunde ------- Wir haben Platz für 2 Hunde von unserem Partnerverein in Sarajevo. Wir...