20.12.2017
Zum Schutz von freilaufenden Katzen sowie zur Eindämmung des Leids freilebender "Samtpfoten" erlässt die Stadt zum 1. Januar 2018 eine neue Rechtsverordnung. Aufgrund der Änderung des Tierschutzgesetzes (Paragraph 13b) konnte die Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen umgesetzt werden.
Die Stadt Worms hat die bestehende Katzenschutzverordnung nachgebessert.
Alle Informationen hier und hier.
Wesentliche Änderungen ab 2023:
Den kompletten Verordnungstext finden Sie hier.
Ludwigslust 2
67547 Worms
Tel. 06241 230 66
Fax 06241 200 15 71
E-Mail: tierheim.worms@gmx.de
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