Ihr Testament...

In Deutschland haben Tiere, anders als in den Vereinigten Staaten, kein Erbrecht. Doch die künftige Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres kann über ein Vermächtnis gesichert werden.

Mit der Auflage, die bestmögliche Versorgung des Tieres sicherzustellen, können ein oder mehrere Personen oder auch gemeinnützige Organisationen wie Tierschutzvereine als Erben eingesetzt werden.

Der oder die Haupterben im Testament können auch dazu verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass das Tier bis zu seinem Lebensende gepflegt wird. Die Kosten für diese Pflege sind dann aus dem Nachlass zu erstatten.

Im Ratgeber des Deutschen Tierschutzbundes zur Abfassung eines Testamentes “Wie kann ich Tieren helfen?” ist zusammengestellt, was grundsätzlich zu beachten ist, wie man ein Testament abfasst, welche Inhalte es haben kann und wo es aufbewahrt werden sollte.

Mit Ihrer Unterstützung können wir den Tieren weiterhin helfen - vielen Dank.

Tierschutzverein Worms Stadt und Land e. V.

Ludwigslust 2
67547 Worms
Tel. 06241 230 66
Fax 06241 200 15 71
E-Mail: tierheim.worms@gmx.de


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